Jährliche Unterweisung
Bis zu 3 Stunden AUFFRISCHUNG
Absolvieren Sie die von der Berufsgenossenschaft geforderte jährliche Unterweisung zum Führen von Flurförderzeugen, Gabelstaplern, Erdbaumaschinen, Hubarbeitsbühnen und Kranen gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 und Arbeitsschutzgesetz § 12.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die eine Ausbildung zum Führen von Gabelstaplern, Teleskopstaplern, Erdbaumaschinen, Hubarbeitsbühnen und Kranen absolviert haben und die jährliche Unterweisung für das Unternehmen benötigen.
Abschluss
Jährliche Unterweisung gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 und BetrSichV § 12
PREISE
Kursgebühren
Jährliche Unterweisung Gabelstapler
Bis zu 3 STunden AUFFRISCHUNG
gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 und Arbeitsschutzgesetz § 12, wenn Sie bereits im Besitz eines gültigen Staplerscheins sind
€ 40
zzgl. MwSt.
Jährliche Unterweisung Teleskopstapler
Bis zu 3 Stunden AUFFRISCHUNG
gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 und Arbeitsschutzgesetz § 12, wenn Sie bereits im Besitz eines gültigen Teleskopstaplerscheins sind
€ 40
zzgl. MwSt.
Jährliche Unterweisung Erdbaumaschine
BIs zu 3 Stunden AUFFRISCHUNG
gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 und Arbeitsschutzgesetz § 12, wenn Sie bereits im Besitz eines gültigen Erdbaumaschinenscheins sind
€ 40
zzgl. MwSt.
Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühne
Bis zu 3 Stunden AUFFRISCHUNG
gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 und Arbeitsschutzgesetz § 12, wenn Sie bereits im Besitz eines gültigen Hubarbeitsbühnenscheins sind
€ 40
zzgl. MwSt.
Jährliche Unterweisung Kranführerschein
BIs zu 3 Stunden AUFFRISCHUNG
gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 und Arbeitsschutzgesetz § 12, wenn Sie bereits im Besitz eines gültigen Kranführerscheins sind
€ 40
zzgl. MwSt.
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